Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.06.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Auslegung des Tenors im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.04.2015 (Verfahren S
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