LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.01.1997
L 5 Ka 602/96
Normen:
SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 106 Abs. 3 ;

Auslegung der Prüfvereinbarung-Ersatzkassen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, Praxisbesonderheit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.1997 - Aktenzeichen L 5 Ka 602/96

DRsp Nr. 2006/23981

Auslegung der Prüfvereinbarung-Ersatzkassen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, Praxisbesonderheit

1. Die Auslegung der Vorschriften der Prüfvereinbarungen über die Antragsbefugnis und -frist hat großzügig zu erfolgen. Die Bildung der Quartalsabschnitte braucht nicht exakt am Quartalsbeginn und -ende anzusetzen, so daß bei Arzneirezepten statt auf das Ausstellungsdatum auch auf das Einlösungsdatum abgestellt werden kann. 2. Allenfalls unter strengen Voraussetzungen kann eine Praxisbesonderheit aufgrund besonders vieler besonders aufwendiger Fälle anerkannt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 106 Abs. 3 ;