Die Parteien streiten um die tarifgerechte Vergütung des Klägers.
Der am 27.11.1948 geborene Kläger nahm nach dem Abschluss der Schule mit der mittleren Reife (Fachoberschulreife) ein Fachhochschulstudium auf. Im Jahre 1976 legte er vor dem Prüfungsausschuss der Fachhochschule Münster - Fachbereich Sozialwesen - die staatliche Abschlussprüfung ab. Im Jahre 1977 folgte die berufspraktische Prüfung. Seit dem 01.01.1978 führt er die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannter Sozialpädagoge".
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