Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 30.09.2015 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf die Zahlung von Beiträgen für die Jahre 2013 bis 2014 sowie auf die Erteilung einer Auskunft in Anspruch.
Die Klägerin ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundesverbandes des S - Z (Z ) - und des Z D e.V. - Gewerkschaftlicher Fachverband - auf der Grundlage des Tarifvertrags über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk vom 24.09.2012 (im folgenden TV-A ). Gemäß § 1 TV-A gilt der Tarifvertrag fachlich "für alle Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks. Das sind alle Betriebe, die zulassungspflichtige Tätigkeiten nach §
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