LAG Niedersachsen - Urteil vom 26.04.2024
14 Sa 736/23
Normen:
DSGVO Art. 4 Nr. 1; DSGVO Art. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 21.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 116/23

Auskunftsanspruch i.R.d. Ermittlung der gesetzeskonformen Vergütung eines langjährig freigestellten Betriebsratsmitglieds

LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.2024 - Aktenzeichen 14 Sa 736/23

DRsp Nr. 2024/7918

Auskunftsanspruch i.R.d. Ermittlung der gesetzeskonformen Vergütung eines langjährig freigestellten Betriebsratsmitglieds

§ 9 Abs. 1 S. 1 SGB VII bezeichnet Berufskrankheiten als Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung in Form der Berufskrankheiten-Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit erleidet. Der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und den Einwirkungen sowie zwischen diesen und der Erkrankung hat sich nach dem Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit zu beurteilen.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das "Teil-Anerkenntnis-Urteil und Schluss-Urteil" des Arbeitsgerichts Hannover vom 21.09.2023 - 7 Ca 116/23 - teilweise abgeändert und im Tenor zu 3. nach dem letzten Wort wie folgt ergänzt: "und die Bruttonachzahlungsbeträge gem. § 22.2 Abs. 2 MTV für die Beschäftigten der V. AG ab dem jeweils auf den letzten Arbeitstag des Abrechnungsmonats folgenden Tag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen."

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten haben die Klägerin 96,4 % zu tragen und der Beklagte 3,6 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Beklagte 16 % und die Klägerin 84 % zu tragen.