Die Parteien streiten im Rahmen einer Stufenklage ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger Auskünfte über Einnahmen und Ausgaben zu erteilen, die zusammenhängen mit ihrem früheren Arbeitgeber gewährten finanzieller Unterstützungen.
Der Kläger ist Konkursverwalter der Gemeinschuldnerin, einer Aktiengesellschaft, die bis zum 31. Dezember 1985 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft betrieben und über deren Vermögen am 31. Juli 1987 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Die Beklagte war bei der Gemeinschuldnerin vom 1. Januar 1984 bis zum 30. September 1987 als Sekretärin mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000,-- DM beschäftigt.
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