Der Antrag der Kläger, ihnen für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Dezember 2021 Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Die Kläger begehren in der Hauptsache das Einschreiten des Beklagten wegen vermeintlicher Datenrechtsverstöße des Jobcenters Märkisch-Oderland mit dem Ziel, den Klägern Auskunft über den Zugriff auf ihre Daten durch andere Stellen zu erteilen.
Die Kläger stehen bei dem Jobcenter Märkisch-Oderland im Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Vorschriften des SGB II.
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