ArbG Köln, vom 20.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 3132/01
Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag; Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag; pactum de non petendo; Inhaltskontrolle
LAG Köln, Urteil vom 28.06.2002 - Aktenzeichen 11 Sa 1315/01
DRsp Nr. 2003/4908
Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag; Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag; pactum de non petendo; Inhaltskontrolle
»1. Die Vertragsklausel "Ansprüche sind innerhalb von 2 Monaten (...) gerichtlich geltend zu machen" begründet gegenüber einer verfristeten Klage jedenfalls den Einwand eines "pactum de non petendo"; ob sie darüber hinaus auch zum Erlöschen des Anspruchs im Sinne einer Ausschlussklausel führt, kann deshalb offen bleiben.2. Zur Inhaltskontrolle einer Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag3. Zum Verzicht auf Entgeltfortzahlungsansprüche4. Zur Auslegung einer Ausgleichsklausel im Arbeitsvertrag«