LAG Bremen, ArbG Bremen, vom 19.03.1992vom 18.04.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 171/91 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 8021/91
Ausbildungsverhältnis - Kündigung im Konkurs
BAG, Urteil vom 27.05.1993 - Aktenzeichen 2 AZR 601/92
DRsp Nr. 1993/3285
Ausbildungsverhältnis - Kündigung im Konkurs
»Das Ausbildungsverhältnis kann im Konkurs des Arbeitgebers für den Regelfall nicht außerordentlich, sondern nur unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist vom Konkursverwalter aufgekündigt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 KO).«
Normenkette:
BBiG § 15 Abs. 2; KO § 22;
Tatbestand:
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