Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 8. März 2012 -
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Ausbildungsförderung für ein Urlaubssemester, das den Zeitraum vom 1. September 2010 bis 28. Februar 2011 umfasste.
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