Die Parteien sind Mitglieder des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV), der seinerseits Mitglied des Deutschen Fußballbundes (DFB) ist. Sie streiten um die Zahlung einer Ausbildungs- und Förderungsentschädigung für den Wechsel zweier Fußballspieler vom Kläger zum Beklagten.
In den Rahmenbedingungen der Regionalliga des NFV in der zum maßgeblichen Zeitpunkt - Juli 1996 - geltenden Fassung (im folgenden: R.R. NFV) heißt es in Abschnitt III hierzu:
"4.3. Ausbildungs- und Förderungsentschädigung
Verpflichtet ein Verein der Regionalligen ... einen Amateur ... eines anderen Vereins durch Vertrag (§ 15 Nr. 2 DFB - Spielordnung), so ist er unter nachstehenden Voraussetzungen zur Zahlung einer Ausbildungs- und Förderungsentschädigung an den abgebenden Verein verpflichtet, sobald der Vertrag wirksam geworden ist.
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