Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Gewährung von Aufstiegsfortbildungsförderung für die Ausbildung zur Erzieherin.
Die 1987 geborene Klägerin besuchte nach Erwerb der Mittleren Reife von September 2004 bis Juli 2006 die kirchliche Fachakademie für Sozialpädagogik in N. und schloss dort die Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin ab.
Am 11. Mai 2006 beantragte sie beim Landratsamt D.-R. die Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung in Form des weiteren Besuchs der Fachakademie für Sozialpädagogik von September 2006 bis August 2008 mit dem Ziel des Fortbildungsabschlusses als staatlich anerkannte Erzieherin.
Das Landratsamt lehnte den Antrag mit Bescheid vom 26. Juli 2006 ab. Die Erzieherausbildung sei ab dem Schuljahr 2006/2007 nach dem
Hiergegen legte die Klägerin Widerspruch ein.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|