Die Klägerin begehrt vom Beklagten Aufstiegsfortbildungsförderung für die Ausbildung zur Erzieherin.
Die 1980 geborene Klägerin erwarb den qualifizierenden Hauptschulabschluss und besuchte anschließend eine Berufsfachschule für Kinderpflege. Nach ihrem Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin im Jahr 1997 arbeitete sie in zwei Kindergärten. Am 19. Mai 2006 beantragte die Klägerin beim Landratsamt G. die Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin. Sie besucht berufsbegleitend bei der Kolping Akademie in A. einen Lehrgang zur Vorbereitung für die externe Abschlussprüfung zur "Staatlich anerkannten Erzieherin".
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