OVG Berlin, vom 10.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 60 PV 9.02
VG Berlin, vom 19.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 60 A 6.95
Ausbildung im Betrieb eines privaten Kooperationsunternehmens - Jugendaufbauwerk Berlin; außerbetriebliche Berufsausbildung
BVerwG, Beschluss vom 18.09.2003 - Aktenzeichen 6 P 2.03
DRsp Nr. 2003/13244
Ausbildung im Betrieb eines privaten Kooperationsunternehmens - Jugendaufbauwerk Berlin; außerbetriebliche Berufsausbildung
»1. Auszubildende, die im Jugendaufbauwerk Berlin eine außerbetriebliche Ausbildung erfahren, sind Dienstkräfte im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 2 BlnPersVG; dies gilt auch, soweit die Berufsausbildung teilweise im Betrieb eines privaten Kooperationsunternehmens durchgeführt wird.2. § 3 Abs. 1 Satz 2 BlnPersVG ist mit Bundesrahmenrecht vereinbar.«
Normenkette:
BlnPersVG § 3 ; BPersVG § 4 §§ 95 ff. ;
Gründe:
I.
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