Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. August 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten nach §
Die 1934 geborene Klägerin ist die Witwe des 2007 verstorbenen H-G M. Dieser litt an einer Lungentuberkulose, die als Schädigungsfolge nach dem
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