Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18.11.2021 -
1. Die Beklagten zu 1. und 2. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Euro 107.775,54 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, und zwar der Beklagte zu 1. seit dem 13.09.2018 und der Beklagte zu 2. seit dem 05.09.2018.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1. und 2. gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin über den Tenor zu Ziffer 1. hinaus sämtliche weiteren gemäß § 110 SGB VII erstattungsfähigen Aufwendungen zu ersetzen, die aufgrund des am 28.09.2015 auf der gewerblichen Nutzfläche von XXX in der XXX Berlin ereigneten Unfalls wegen der dabei erlittenen Verletzungen des bei der Klägerin versicherten und am XX.XX.XX geborenen XXX nach Anhängigkeit der Klage am 01.08.2018 von der Klägerin gezahlt wurden und noch zu zahlen sein werden.
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