LAG München - Urteil vom 20.11.2013
8 Sa 18/13
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 27.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 41 Ca 5881/12

Auftragsnachfolge durch Neuvergabe eines Zustellauftrages an ein anderes Tochterunternehmen; betriebsbedingte Kündigung bei vollständiger Einstellung des Zustellbetriebs

LAG München, Urteil vom 20.11.2013 - Aktenzeichen 8 Sa 18/13 - Aktenzeichen 8 Sa 11/13

DRsp Nr. 2014/10350

Auftragsnachfolge durch Neuvergabe eines Zustellauftrages an ein anderes Tochterunternehmen; betriebsbedingte Kündigung bei vollständiger Einstellung des Zustellbetriebs

Wenn die Zustellung von Tageszeitungen an Abonnenten eines Verlages lediglich unter Verwendung der schon bisher benutzten Hausschlüssel bei veränderten Zustellbezirken und modifizierter Ablauforganisation (keine Abholung mehr an den Verteilstellen) bei Übernahme einiger weniger, nicht durch besondere Sachkunde ausgewiesener Mitarbeiter an Stelle des früher mit der Zustellung betrauten Unternehmens durchgeführt wird, stellt sich dies nicht als Betriebsübergang dar. Die fehlende Unterbrechung der Zustellung ändert daran ebenso wenig wie die - in der Natur eines Zustellungsauftrages liegende - Ähnlichkeit der auszuübenden Tätigkeiten und die mit dem Zustellauftrag verbundene Identität von Auftraggeber und Abonnenten. Einer etwaigen Zugehörigkeit der Zustellunternehmen zum Konzern des Verlages kommt keine ausschlaggebende Bedeutung zu.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 27.11.2012 - 41 Ca 5881/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3;

Tatbestand: