Der am 21.06.56 geborene Kläger ist Schwerbehinderter. Er trat am 2.03.92 als Bauschlosser in die Dienste des Beklagten, der in seinem Betrieb regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten beschäftigt.
Aufgrund eines Arbeitsunfalls, bei dem er sich die rechte Hand brach, ist der Kläger seit dem 27.04.98 arbeitsunfähig krank geschrieben.
Nach Einholung der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle kündigte der Beklagte dem Kläger mit Schreiben vom 25.09.98 fristgemäß zum 30.11.98.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|