Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.11.2010 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin vom 01.09.2010 anzunehmen, die monatliche Arbeitszeit von "im monatlichen Durchschnitt 120 Std." auf 160 Stunden monatlich zu erhöhen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um ein Begehren der Klägerin vom 01.10.2010, ihre vertragliche Arbeitszeit auf der Grundlage des §
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