Die Bundesanstalt für Arbeit (hier: Arbeitsamt Siegen) hat gegen den Betroffenen am 8. April 2003 einen Bußgeldbescheid über 500,- EURO erlassen, weil er in drei Fällen fahrlässig gegen §§ 404 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 284 Abs. 1 S. 1 des 3. Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verstoßen habe, indem er in dem Zeitraum von August 2002 bis Februar 2003 drei ausländische Arbeitnehmer in seinem Metallbaubetrieb beschäftigt habe, ohne dass diese im Besitz der dafür gemäß § 284 Abs. 1 SGB erforderlichen Arbeitsgenehmigungen waren.
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