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Die 1960 geborene Beigeladene ist bei der beklagten Pflegekasse pflegeversichert. Sie leidet ua an einer angeborenen geistig-körperlichen Mehrfachbehinderung, die sich auch durch einen nicht beherrschbaren Eßzwang äußert, der wiederum zu einem Übergewicht geführt hat. Seit 1976 lebt sie in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe. Der klagende Sozialhilfeträger leistet laufend Eingliederungshilfe für Behinderte.
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