I. Streitig ist, ob das klagende Bundesland (im folgenden: der Kläger) von der beklagten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Zahlung von 9.287,90 DM als Erstattung von Nachversicherungsbeiträgen verlangen darf, die es für die Beigeladene entrichtet hat.
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