BSG, Urteil vom 21.06.1989 - Aktenzeichen 1 RA 75/87
DRsp Nr. 1999/6720
Aufschub der Nachversicherung
1. Wenn ein Beamter auf Widerruf bereits im der Beendigung des Beamtenverhältnisses folgenden Monat bei demselben Dienstherrn als Richter auf Probe erneut in ein versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis berufen wird, so scheidet er auch dann aus dem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]