Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide der Grundsicherung für Arbeitsuchende
SG Leipzig, vom 05.05.2008 - Aktenzeichen S 19 AS 888/08 ER
DRsp Nr. 2009/5006
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide von Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Rechtsbehelf eingelegt, so hat er aufschiebende Wirkung, wenn die Leistung durch Verwaltungsakt festgesetzt worden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]