Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Rückerstattungsbescheide beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende
SG Reutlingen, Beschluß vom 19.12.2006 - Aktenzeichen S 2 AS 4528/06 ER
DRsp Nr. 2007/3203
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Rückerstattungsbescheide beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende
Wird gegen Rückerstattungsbescheide von Leistungen nach dem SGB II Widerspruch und Anfechtungsklage erhoben, so hat dies aufschiebende Wirkung. Eine Aufrechnung kann nur mit bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Rückerstattungsforderungen erfolgen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]