Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 17. November 2023 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Antragstellers vom 18. Januar 2018 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 21. Dezember 2017 aufschiebende Wirkung hat.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Antrags- und Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert des Antrags- und Beschwerdeverfahrens wird auf jeweils 100.000 Euro festgesetzt.
I.
Streitig ist die Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs.
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