SG Dresden - Beschluss vom 03.04.2007
S 22 R 182/07 ER
Normen:
SGB I § 51 § 52 ; SGG § 86a ;

Aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Verrechnungsbescheid

SG Dresden, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen S 22 R 182/07 ER

DRsp Nr. 2007/20705

Aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Verrechnungsbescheid

Ein Verrechnungsbescheid ist ein Verwaltungsakt mit einer Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit Außenwirkung. Eine gegen ihn gerichtete Klage ist eine Anfechtungsklage mit aufschiebender Wirkung gemäß § 86a Abs. 1 S. 1 SGG. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 51 § 52 ; SGG § 86a ;