Aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Verrechnungsbescheid
SG Dresden, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen S 22 R 182/07 ER
DRsp Nr. 2007/20705
Aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Verrechnungsbescheid
Ein Verrechnungsbescheid ist ein Verwaltungsakt mit einer Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit Außenwirkung. Eine gegen ihn gerichtete Klage ist eine Anfechtungsklage mit aufschiebender Wirkung gemäß § 86a Abs. 1 S. 1 SGG. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]