ArbG Magdeburg, vom 03.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1671/13
Aufrechnung gegen unpfändbare Vergütungsansprüche mit Schadensersatzansprüchen aus vorsätzlicher VertragsverletzungUnbegründete Vergütungsklage des Arbeitnehmers bei vorsätzlich pflichtwidriger Auftragsstornierung
LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.04.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 45/14
DRsp Nr. 2016/14904
Aufrechnung gegen unpfändbare Vergütungsansprüche mit Schadensersatzansprüchen aus vorsätzlicher VertragsverletzungUnbegründete Vergütungsklage des Arbeitnehmers bei vorsätzlich pflichtwidriger Auftragsstornierung
1. Der für Arbeitsentgelt geltende Pfändungsschutz des § 850c tritt vollständig zurück, wenn die Arbeitgeberin gegen unpfändbare Vergütungsansprüche mit Schadensersatzansprüchen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung oder einer vorsätzlichen Vertragsverletzung aufrechnet; insoweit hat die Arbeitgeberin auch nicht die Pfändungsschutznorm des § 850dZPO zu beachten, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.
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