Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 15. Mai 2015 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wehrt sich mit seiner Berufung gegen die Aufrechnung von monatlich 39,10 € aus einem vom Beklagten gewährten Mietkautionsdarlehen in Höhe von insgesamt 600 € mit den ihm laufenden gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II.
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