Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.06.2010 wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
III.Der Streitwert wird auf 1.582,05 Euro festgesetzt.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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