LAG Hamm - Beschluss vom 06.05.2002
10 TaBV 54/02
Normen:
BetrVG § 7 ; BetrVG § 8 ; BetrVG § 20 ;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 24.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 BVGa 15/02

Aufnahme eines gekündigten Wahlbewerbers in die Wählerliste zur Betriebsratswahl

LAG Hamm, Beschluss vom 06.05.2002 - Aktenzeichen 10 TaBV 54/02

DRsp Nr. 2003/4850

Aufnahme eines gekündigten Wahlbewerbers in die Wählerliste zur Betriebsratswahl

Normenkette:

BetrVG § 7 ; BetrVG § 8 ; BetrVG § 20 ;

Gründe:

A

Die Beteiligten streiten über die Aufnahme des Antragstellers zu 1) in die Wählerliste zu einer im Betrieb des Arbeitgebers am 16.05.2002 stattfindenden Betriebsratswahl.