SG Ulm, vom 28.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 1390/02
Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit beim Anspruch auf Überbrückungsgeld
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.09.2004 - Aktenzeichen L 5 AL 645/04
DRsp Nr. 2006/24284
Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit beim Anspruch auf Überbrückungsgeld
Es liegt keine Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit iS. von § 57 Abs. 1SGB III vor, wenn eine die Arbeitslosigkeit beendende selbstständige Nebentätigkeit ausgeweitet wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]