LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 27.09.2004
L 5 AL 645/04
Normen:
SGB III § 57 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 28.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 1390/02

Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit beim Anspruch auf Überbrückungsgeld

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.09.2004 - Aktenzeichen L 5 AL 645/04

DRsp Nr. 2006/24284

Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit beim Anspruch auf Überbrückungsgeld

Es liegt keine Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit iS. von § 57 Abs. 1 SGB III vor, wenn eine die Arbeitslosigkeit beendende selbstständige Nebentätigkeit ausgeweitet wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 57 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Ulm, vom 28.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 1390/02