ArbG Bonn - Urteil vom 09.12.1999 - 3 (2) Ca 2012/99,
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
LAG Köln, Urteil vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 7 Sa 277/00
DRsp Nr. 2002/15281
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
»Bei einem psychisch kranken Arbeitnehmer mit entsprechenden Verhaltensstörungen ist es dem Arbeitgeber zumutbar, dessen Mitarbeitern klarzumachen, dass ihr Kollege psychisch krank ist und es deshalb nicht angebracht ist, alle seine Äußerungen ernst und für bare Münze zu nehmen und auf sie zu hören, sondern, die absonderlichen Äußerungen schlicht zu übergehen.«
Normenkette:
KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2 ;
Vorinstanz: ArbG Bonn - Urteil vom 09.12.1999 - 3 (2) Ca 2012/99,