LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.08.2011
17 Sa 369/11
Normen:
MTV Nr. 1a Cockpit (LCAG) § 20 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 15.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 2370/08

Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis von Piloten; fortdauerndes Arbeitsverhältnis bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur dauerhaften Flugdienstuntauglichkeit infolge Alkoholmissbrauchs

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.08.2011 - Aktenzeichen 17 Sa 369/11

DRsp Nr. 2011/21128

Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis von Piloten; fortdauerndes Arbeitsverhältnis bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur dauerhaften Flugdienstuntauglichkeit infolge Alkoholmissbrauchs

Die auflösende Bedingung nach § 20 MTV Nr. 1a Cockpit (LCAG) setzt dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit voraus.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2010, 17 Ca 2370/08, abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch das Schreiben vom 04.02.2008 - zugestellt am 09.02.2008- beendet wurde und auch nicht gemäß § 20 MTV Cockpit A aufgelöst wird.

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MTV Nr. 1a Cockpit (LCAG) § 20 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten auch im Berufungsrechtszug um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und um einen hilfsweise geltend gemachten Wiedereinstellungsanspruch.

Der Kläger ist bei der Beklagten aufgrund Arbeitsvertrages vom 07. Juni 2002 (Bl. 31 f d.A.) seit dem 24. Juni 2002 als Flugzeugführer beschäftigt. Ziff. 2 des Arbeitsvertrages lautet:

2. Rechte und Pflichten