Auf Vermittlung der Firma Si. GmbH & Co. D. stellte der Kläger am 4. Dezember 1987 im Zusammenhang mit dem Antrag auf Abschluß eines Bausparvertrags bei der B. Bausparkasse AG einen Antrag auf Erwerb einer stillen Beteiligung im Sinne des § 230 HGB bei der Beklagten. Diese nahm den Antrag mit Schreiben vom 23. Dezember 1987 an.
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