Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 28.05.2013 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis über den 28.12.2012 hinaus fortbesteht.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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