Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 1996 infolge einer vertraglichen Vereinbarung.
Der Kläger war seit dem 16. Juli 1982 bei dem beklagten Land bzw. dessen Rechtsvorgänger unbefristet beschäftigt. Er war zuletzt als Betriebshandwerker/Elektromonteur an der Technischen Universität Dresden (TUD) tätig.
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