LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.04.2015
L 13 SB 140/13
Normen:
SGB X § 48;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 26.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 34 SB 128/09

Aufhebung; Wirkung; Zeitpunkt

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.04.2015 - Aktenzeichen L 13 SB 140/13

DRsp Nr. 2015/10535

Aufhebung; Wirkung; Zeitpunkt

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 26. April 2013 geändert und der Bescheid des Beklagten vom 19. November 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. Mai 2009 in der Fassung des Bescheides vom 10. Juni 2013 aufgehoben.

Der Beklagte hat dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung für das Verfahren in beiden Instanzen zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 48;

Tatbestand:

Der Kläger wehrt sich gegen die Herabsetzung des bei ihm festgestellten Grades der Behinderung (GdB).

Bei dem 1948 geborenen Kläger wurde nach der Feststellung von Prostata-Krebs mit anschließender OP durch den Beklagten mit Bescheid vom 20. November 2003 ein GdB von 50 festgestellt, dem der Beklagte folgende Funktionsbeeinträchtigungen zugrunde legte:

- Erkrankung der Prostata in Heilungsbewährung,

- Verlust der Prostata,

- Harninsuffizienz sowie

- Funktionsstörung durch Fußfehlform.