Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. September 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Streitig ist die Aufhebung und Erstattung überzahlter Altersrente für den Zeitraum vom 1.6.2010 bis 30.6.2012 in Höhe von 32.335,53 Euro.
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