SG Marburg - Urteil vom 12.03.2008
S 12 KA 1008/06
Normen:
SGB X § 44 Abs. 2 S. 2 ; SGB V § 85 Abs. 4 ;

Aufhebung eines bestandskräftig gewordenen Honorarbescheides, Einflussnahme der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Entscheidung der Mitglieder über die Einlegung von Rechtsmitteln

SG Marburg, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 1008/06

DRsp Nr. 2008/17190

Aufhebung eines bestandskräftig gewordenen Honorarbescheides, Einflussnahme der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Entscheidung der Mitglieder über die Einlegung von Rechtsmitteln

Eine Kassenärztliche Vereinigung darf bei einem Vertragsarzt anfragen, ob er ein Rechtsmittel im Hinblick auf eine bestimmte Rechtsprechung oder auf bestimmte Nachbesserungen ihrerseits zurücknimmt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 44 Abs. 2 S. 2 ; SGB V § 85 Abs. 4 ;