Aufhebung eines bestandskräftig gewordenen Honorarbescheides, Einflussnahme der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Entscheidung der Mitglieder über die Einlegung von Rechtsmitteln
SG Marburg, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 1008/06
DRsp Nr. 2008/17190
Aufhebung eines bestandskräftig gewordenen Honorarbescheides, Einflussnahme der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Entscheidung der Mitglieder über die Einlegung von Rechtsmitteln
Eine Kassenärztliche Vereinigung darf bei einem Vertragsarzt anfragen, ob er ein Rechtsmittel im Hinblick auf eine bestimmte Rechtsprechung oder auf bestimmte Nachbesserungen ihrerseits zurücknimmt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]