SG Freiburg (Breisgau) - S 9 RA 2268/98 - 19.05.1999,
Aufhebung des Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2000 - Aktenzeichen L 12 RA 3142/99
DRsp Nr. 2006/23615
Aufhebung des Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit
In aller Regel stellt die Aufhebung des Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit nach § 48 Abs 1 S 2 SGB X eine gebundene Entscheidung dar, so dass nur in sogenannten atypischen Fällen eine Ermessensentscheidung zu treffen ist. Wenn ein Behördenverschulden eine Rolle spielt, so liegt ein atypischer Fall vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]