Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 4. Dezember 2019 (
Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 7. September 2018 bewilligten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Nichtvorliegens der Bewilligungsvoraussetzungen bei der Erstbewilligung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|