Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 25.04.2016 wird verworfen.
I.
Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH).
Der Beschwerdeführerin (BF) ist mit Beschluss vom 02.11.2012 PKH für ein abgeschlossenes erstinstanzliches Verfahren vom
Zur Prüfung der Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Bevollmächtigte der BF mit Schreiben vom 18.11.2015, 07.01.2016 und mit vom Vorsitzenden unterschriebenen Schreiben vom 19.02.2016, das auch eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten hat und am 25.02.2016 zugestellt worden ist, aufgefordert worden, den mitübersandten Fragebogen bis spätestens 14.03.2016 zu übersenden.
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