I. Das Jobcenter Leipzig wird zum Verfahren beigeladen.
II. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 8. März 2024 wird mit der Maßgabe, dass die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid vom 12. Januar 2024 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. März 2024 (
III. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die notwendigen außergerichtlichen Kosten auch für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.
I.
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