Auf die Berufung der Kläger wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 10. Oktober 2019 aufgehoben. Die Bescheide des Beklagten vom 22. November 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. März 2017 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen eine (Teil-)Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für April 2015 und Juni bis August 2015.
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