Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 8. November 2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für die Zeit von Januar bis März 2019.
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