Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 4. November 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit ab 8. Mai 2014.
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