Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld, Rücknahme des Bewilligungsbescheides für die Vergangenheit, schutzwürdiges Vertrauen
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.07.2008 - Aktenzeichen L 12 AL 38/07
DRsp Nr. 2008/20544
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld, Rücknahme des Bewilligungsbescheides für die Vergangenheit, schutzwürdiges Vertrauen
Die Unkenntnis des Leistungsempfängers von der teilweisen Rechtswidrigkeit einer Leistungsbewilligung beruht auf einer besonders schwerwiegenden Sorgfaltspflichtverletzung, wenn sich bei Erhalt des Bewilligungsbescheides bei Anstellen ganz naheliegender Überlegungen aufdrängt, dass die bewilligten Leistungen deshalb fehlerhaft zu hoch waren, weil sie über dem zuletzt bezogenen Nettoarbeitsentgelt lagen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]