Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 11. Februar 2020 geändert.
Die Bescheide der Beklagten vom 17. Dezember 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Februar 2019 werden aufgehoben, soweit die Beklagte darin die Bewilligung von Arbeitslosengeld vom 5. Dezember 2018 bis 25. Dezember 2018 aufgrund einer Sperrzeit aufgehoben und die Dauer des Arbeitslosengeldes entsprechend gemindert hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|