Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Aufhebung der Befreiung der Klägerin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für ihre Beschäftigung als Syndikuspatentanwältin.
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